| |
Allgemeines |
|
< |
Die
Kindertagesstätten in Berlin bieten in der Regel Krippen-,
Kindergarten- und Hortgruppen an. Die großen Einrichtungen haben
alle 3 Gruppen unter einem Dach, bei kleinen Einrichtungen kann es
teilweise nur eine oder einzelne Gruppen geben. Hier spricht man
nicht von Kitas. Kitas werden in Berlin von der öffentlichen Hand,
von Kirchen und freien Trägern betrieben. |
| |
Anmeldung |
|
< |
In Berlin hat
jedes Kinder zwischen 3 und 6 Jahren den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz. Für Kinder, die im Sommer in einem Kindergarten
aufgenommen werden sollen, ist der 28. Februar der Stichtag. Bevor
die Eltern ihr Kind bei einem Kindergarten anmelden können, müssen
sie zum jeweiligen Kita-Amt
4Adressen
Hier wird dann unter Berücksichtigung der
beruflichen Situation der Eltern oder Alleinerziehenden der
Betreuungsumgang festgestellt und festgelegt. Danach erhält man
einen schriftlichen Bescheid vom Jugendamt, in dem der
Betreuungsumfang festgelegt ist. Mit diesem Bescheid geht man zu
einer Kita, die man möglichst schon vorher schon ausgewählt hat
(freie Plätze), und schließt dann dort einen Betreuungsvertrag ab.
|
| |
Finanzierung
- Förderung |
|
< |
In
Berlin gibt es 3 verschiedene Formen der Förderung |
|
< |
Ganztagsförderung mit einem Betreuungsumfang von sieben bis
höchstens neun Stunden täglich |
|
< |
Teilzeitförderung
mit einem Betreuungsumfang von fünf bis sieben Stunden täglich |
|
< |
Halbtagsförderung
mit einem Betreuungsumfang von höchsten fünf Stunden täglich. |
|
< |
Voll
berufstätige, Alleinerziehende Mütter erhalten das Recht auf
Ganztagsförderung, arbeitslose auf Teil- oder Halbtagsförderung. |
|
< |
Die Kosten
für die Kitas hängen vom Einkommen der Eltern bzw. von
Alleinerziehenden ab. |
| |
|