|
Aufgaben
des Schulpsychologischen Dienstes
In jedem Bezirk gibt es ein
Schulpsychologisches Beratungszentrum. In ihnen arbeiten
Schulpsychologen, Diplom-Psychologen mit Therapieauftrag und
fachpsychologisch ausgebildete Lehrer. Der Schulpsychologische
Dienst betreut alle Schülerinnen und Schüler.
Die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes umfasst:
-
die schulpsychologische Beratung und Unterstützung von
Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und
weiterem pädagogischem Personal bei Lern-, Leistungs- und
Verhaltensschwierigkeiten, bei Störungen und Konflikten im
Unterricht und im Schulleben, bei allen besonderen Begabungen
sowie bei weiteren schulischen und außerschulischen
Fördermaßnahmen und bei der Feststellung von sonderpädagogischem
Förderbedarf einschließlich der dafür notwendigen Untersuchungen,
-
die Mitwirkung in Fragen der Einschulung, Umschulung und
Schullaufbahn,
-
die Vermittlung von Hilfen, die von anderen Einrichtungen und
Fachkräften bzw. auf einer anderen Rechtsgrundlage mit anderen
Schwerpunkten angeboten werden,
-
die Durchführung von therapeutisch-psychologischen Maßnahmen
einschließlich Trainingsgruppen für Schülerinnen und Schüler mit
Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, die sich im Rahmen der
Schule äußern oder im Bedingungsfeld der Schule entstehen,
-
die Beratung bei psychologisch relevanten Aspekten der
Gestaltung von Unterricht und Erziehung sowie der
Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis, u. a. durch
Fortbildung mit Lehrkräften zu pädagogisch-psychologischen
Fragestellungen, durch Supervision sowie durch auf die Schule als
Ganzes gerichtete systembezogene Beratung im Zusammenwirken mit
der Schulaufsicht,
-
die Erstellung fachpsychologischer Gutachten und
Stellungnahmen zur formalen Sicherung der Förderung und der
Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie fachdiagnostische
Gutachten mit dem Ziel, den spezifischen Hilfebedarf außerhalb des
Schulpsychologischen Dienstes sicherzustellen und zur Vorbereitung
von schulaufsichtlichen Entscheidungen, z. B. bei
Zurückstellungen, vorzeitiger Einschulung und gegebenenfalls
Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs,
-
die Mitarbeit bei der Entwicklung und Erprobung von
Verfahrensweisen zur therapeutischen Betreuung mit Schulbezug,
-
die Durchführung von Leistungsmessungen in Schülergruppen mit
dem Ziel einer objektivierten Leistungserfassung,
-
die Durchführung und Auswertung von Groß- und
Kleingruppenuntersuchungen für statistische Erhebungen und
empirische Untersuchungen.
Grundlage der Erfüllung dieser Aufgaben sind psychodiagnostische
Verfahren sowie psychologische und pädagogische Präventions- und
Interventionsmethoden.
Der Schulpsychologische Dienst berät bei der inhaltlichen und
organisatorischen Weiterentwicklung der Berliner Schule. Er wirkt
gegebenenfalls bei Schul- und Modellversuchen mit. |