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Die
Grundschule-allgemeine Informationen |
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Die Grundschule Die Berliner Grundschule umfasst die Vorklasse und
die Klassenstufen 1 - 6. Aufgabe der Vorklasse ist es, die
fünfjährigen und die noch nicht schulfähigen sechsjährigen Kinder an
das Leben in einer größeren Gemeinschaft zu gewöhnen und an die
Schule heranzuführen. Vorklassen sind ein fakultatives Angebot, das
an nahezu zwei Dritteln der öffentlichen Grundschulen in Berlin
unterbreitet wird. In mehreren Bezirken existiert auch eine
zweijährige Eingangsstufe, die Vorklasse und Klasse 1 unter
besonderer pädagogischer Zielsetzung zusammenfasst. Der Besuch der
Vorklasse ist freiwillig. Die Grundschule will allen Kindern eine
gemeinsame Grundbildung vermitteln, soziales Verhalten fördern und
auf den Besuch der Oberschule vorbereiten. Die durchschnittliche
Klassengröße liegt bei 26 Schülern. Das erste Zeugnis (eine verbale
Beurteilung) gibt es am Ende des ersten Schuljahres. An den Berliner
Schulen besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit.
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Anmeldung |
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Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni
eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind. Die Schulfähigkeit wird
unter ärztlichen und pädagogischen Gesichtspunkten beurteilt. Eine
frühere Einschulung ist unter besonderen Voraussetzungen möglich:
Die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember geborenen Kinder können
auf Antrag zum 1. August eingeschult werden. Die Anmeldung erfolgt
stets an der zuständigen Grundschule, das ist in der Regel die
nächstgelegene Grundschule. Dies gilt auch, wenn Eltern für ihr Kind
den Besuch einer anderen Grundschule wünschen, z. B. einer
Europa-Schule, einer Grundschule mit musikbetontem oder
sportbetontem Zug, einer der vier Grundschulen, die einer
Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe angegliedert sind, oder einer
der 24 privaten Grundschulen, deren Träger mehrheitlich die Kirchen
sind. Neben den evangelischen und katholischen Grundschulen bestehen
jeweils auch eine jüdische und eine islamische Grundschule. Ferner
gibt es Waldorf-Schulen in verschiedenen Bezirken. |
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Betreuungsangebote
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Eine Vielzahl von Grundschulen unterbreitet
besondere Betreuungsangebote:
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Ganztagsgrundschulen Betreuung von 8:00 bis 16:00 Uhr. Darüber
hinaus gibt es an diesen Schulen eine hortähnliche Betreuung, in
der Regel von 6:00 bis 8:00 Uhr sowie von 16:00 bis 18:00 Uhr.
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Grundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb unterbreiten ein
freiwilliges Betreuungs- und Bildungsangebot mit einer Kernzeit
von 8:00 bis 16:00 Uhr und einer Früh- bzw. Spätbetreuung von 6:00
bis 8:00 Uhr bzw. 16:00 bis 18:00 Uhr.
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"Verlässliche Halbtagsgrundschulen" bieten eine verlässliche
Betreuung je nach schulischer Regelung von 7:00 bis 13:30 Uhr oder
von 7:30 bis 14:00 Uhr.
An zahlreichen Grundschulen existieren Integrationsklassen, in
denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet
werden.
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Sportliche
Grundschulen |
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Zur Förderung sportlich interessierter und
begabter Kinder wurden an einer Reihe von Grundschulen sportbetonte
Züge eingerichtet. Ein besonderes leistungssportliches Profil bieten
drei Schulen, die sportlich besonders begabte und engagierte
Jugendliche durch einen verstärkten Sportunterricht fördern. Für den
Besuch dieser Einrichtungen, die alle Internatsplätze anbieten, sind
u. a. die Vorlage eines
Sportgesundheitszeugnisses und eine Empfehlung des
Sportfachverbandes erforderlich.
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sportorientierte
Grundschulen |
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Musikalische
Grundschulen |
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Um musikalisch begabte Schüler und Schülerinnen zu
fördern, besteht an einigen Schulen die Möglichkeit, ein
Musikinstrument zu erlernen. Die Grundschulen mit musikalisch betonten
Zügen sind offen für Kinder des gesamten Bezirks, ggf. auch für
Schüler anderer Bezirke.
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musikorientierte Grundschulen |
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Schulen
mit Montessori Pädagogik |
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An öffentlichen und privaten Grundschulen
gibt es Klassen, die nach dem Konzept der italienischen Ärztin Maria
Montessori arbeiten. Diese Pädagogik steht für "Freiarbeit und
entspannte Lernatmosphäre": Schüler können gemäß ihren Interessen
und ihrem individuellen Lerntempo arbeiten, Konkurrenzverhalten soll
gemindert, Zusammenarbeit gestärkt und Konzentrationsfähigkeit
erhöht werden. Alle Schüler werden in ihrer Selbständigkeit und
Hilfsbereitschaft gefördert.
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Montessori Schulen |
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Grundschulen
mit Schwerpunkt Sprachen |
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Mit der fünften Klasse beginnt an den Berliner
Schulen der Unterricht in einer Fremdsprache. Zur Wahl stehen
Englisch, Französisch, Latein oder Russisch. Nach der vierten Klasse
besteht aber auch - abweichend von der Regel - die Möglichkeit, für
besondere Sprachenzüge die Schule zu wechseln. Bereits in der
3. Klasse bietet jedoch eine große Zahl von Grundschulen die
'Begegnung mit einer Fremdsprache' an.
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Europagrundschulen |
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Staatliche
Europaschulen |
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In Berlin
gibt es Züge der
Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) mit unterschiedlicher
sprachlicher Ausrichtung an verschiedenen Grund- und Oberschulen.
Sie sind die bildungspolitische Antwort auf ein zusammenwachsendes
Europa und bereiten die Kinder auf die Welt - auch die Arbeitswelt -
von morgen vor. Die Europa-Schulen sind keine Eliteeinrichtung nur
für besonders Begabte oder Diplomatenkinder. Sie sind offen für alle
Kinder, deren Eltern neben der Muttersprache einen fremdsprachlichen
Schwerpunkt setzen wollen. Sie ermöglichen alle Schulabschlüsse,
sind aber zur Zeit im Aufbau und wachsen ab 1999 mit Englisch,
Französisch und Russisch, ab Schuljahr 2001/2002 mit Italienisch und
Spanisch in die Oberschule hinein. Der deutsch-englische Zug der
SESB wird ab Klassenstufe 7 fortgesetzt an einem Gymnasium und einer
Realschule, der deutsch-französische Zug sowie der deutsch-russische
Zug jeweils an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, der
deutsch-spanische Zug ebenfalls an einer Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe, der deutsch-italienische Zug an einem
Gymnasium und einer benachbarten Realschule. Hier können auch noch
Seiteneinsteiger aufgenommen werden, wenn sie englische,
französische, russische, spanische bzw. italienische Muttersprachler
sind oder altersgemäß bilingual (deutsch-englisch,
deutsch-französisch, deutsch-russisch, deutsch-spanisch,
deutsch-italienisch) z. B. nach einem mehrjährigen Aufenthalt im
Ausland. Neben der Zweisprachigkeit wollen die Europa-Schulen auch
zu Toleranz erziehen und die Kenntnis anderer Kulturen vermitteln.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass eine der Partnersprachen
als Muttersprache gesprochen oder wie eine Muttersprache beherrscht
wird. Wünschenswert ist, dass die Schüler mit fünf Jahren (Stichtag
30. September) in der Vorklasse beginnen; bei zu hohen
Anmeldezahlen, die es vor allem bei muttersprachlich deutschen
Kindern in mancher Schule gibt, entscheidet das Los.
Seiteneinsteigern sind die Türen jedoch nicht verschlossen.
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Europaschulen |
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