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Einschulung für Ersklässler in Berlin

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   Welche Grundschule für mein Kind ?
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Auf welcher Grundschule soll mein Kind eingeschult werden ? Mit dieser Frage quälen sich jedes Jahr mehrere Tausend Eltern in Berlin. Grundsätzlich schreibt das Berliner Schulgesetz vor, dass Kinder in der Grundschule eingeschult werden, die nach dem Wohnsitz des Kindes bzw. der Eltern zuständig ist. Ausnahme gibt es nur bei Privatschulen, Europaschulen und kirchlichen Schulen. Ausführliche Beratung bieten hier die Außenstellen des Landesschulamtes.

   Anmeldung
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Anmeldung (gilt für das Schuljahr 2003/04)

Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind. Die Schulfähigkeit wird unter ärztlichen und pädagogischen Gesichtspunkten beurteilt. Eine frühere Einschulung ist unter besonderen Voraussetzungen möglich: Die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember geborenen Kinder können auf Antrag zum 1. August eingeschult werden. Die Anmeldung erfolgt stets an der zuständigen Grundschule, das ist in der Regel die nächstgelegene Grundschule. Dies gilt auch, wenn Eltern für ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule wünschen, z. B. einer Europa-Schule, einer Grundschule mit musikalisch betontem oder sport betontem Zug, einer der vier Grundschulen, die einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe angegliedert sind, oder einer der 24 privaten Grundschulen, deren Träger mehrheitlich die Kirchen sind. Neben den evangelischen und katholischen Grundschulen bestehen jeweils auch eine jüdische und eine islamische Grundschule. Ferner gibt es Waldorf-Schulen in verschiedenen Bezirken.

Ab dem Schuljahr 2004/05 neues Schulgesetz: Ab November 2004 sind Anmeldungen für die vorgezogene Einschulung möglich. Es gilt: Eltern, deren Kinder am 31.12. (Stichtag) 5 Jahre sind, können sie für das jeweils nächste Schuljahr anmelden. An den sonstigen Anmeldekriterien wie Zuständigkeit der Grundschule usw. hat sich nichts geändert.

   Einschulung - erster Schultag
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Pressemitteilung vom 17.10.2003
Thema: Bildung , Redaktion: Dr. Thomas John


Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2004/05
in der Zeit vom 3. bis 14. November 2003


Die Anmeldung für die Schulanfänger 2004 findet vom 3. bis 14. November 2003 statt.

In dieser Zeit müssen Eltern ihre ab dem 1. August 2004 schulpflichtigen Kinder in der Grundschule anmelden, in deren Einschulungsbereich das Kind wohnt. Schulpflichtig zum 1. August 2004 sind alle Kinder, die am 30. Juni 1998 oder früher geboren sind und noch nicht die Schule besuchen. Der erste Schultag für die Erstklässler ist der
14. August 2004. An diesem Tag findet die Einschulungsfeier an den Grundschulen statt. Der Unterricht beginnt am 16. August 2004.

Besucht das Kind bereits die Vorklasse der Grundschule, ist eine erneute Anmeldung nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung ist auch in einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule möglich. In diesem Fall sollen Eltern trotzdem die zuständige Grundschule informieren.

Auch jüngere Kinder können zur Schule angemeldet werden. Das betrifft Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 geboren wurden. Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Grundschule stellen. Dann wird beim Jugendgesundheitsdienst und in der Grundschule festgestellt, ob das Kind schon schulfähig ist.

Auch alle neu angemeldeten Kinder, die am 30. Juni 1998 oder früher geboren wurden, werden untersucht. Sollte das Kind nicht schulfähig sein, wird es ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Es ist dann verpflichtet, die Vorklasse zu besuchen, sofern es nicht eine Vorschulgruppe einer vergleichbaren Einrichtung der Jugendhilfe zum Beispiel in einer Kindertagesstätte besucht.

Alles Wissenswerte über die Berliner Grundschule erfahren Eltern auch in einer
Broschüre der Senatsverwaltung „Zum Schulanfang 2004“, die an Eltern verteilt und auch im Internet veröffentlicht wird unter
www.senbjs.berlin.de/schule

Link zum Thema
http://www.senbjs.berlin.de/schule
 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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