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Einschulung für Ersklässler in Berlin |
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Welche Grundschule
für mein Kind ? |
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Auf welcher Grundschule soll mein Kind eingeschult werden ? Mit
dieser Frage quälen sich jedes Jahr mehrere Tausend Eltern in Berlin.
Grundsätzlich schreibt das Berliner Schulgesetz vor, dass Kinder in der
Grundschule eingeschult werden, die nach dem Wohnsitz des Kindes bzw. der
Eltern zuständig ist. Ausnahme gibt es nur bei Privatschulen,
Europaschulen und kirchlichen Schulen. Ausführliche Beratung
bieten hier die Außenstellen des Landesschulamtes. |
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Anmeldung |
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Anmeldung (gilt für das Schuljahr 2003/04)
Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. Juni eines
Kalenderjahres sechs Jahre alt sind. Die Schulfähigkeit wird unter
ärztlichen und pädagogischen Gesichtspunkten beurteilt. Eine frühere
Einschulung ist unter besonderen Voraussetzungen möglich: Die zwischen
dem 1. Juli und 31. Dezember geborenen Kinder können auf Antrag zum
1. August eingeschult werden. Die Anmeldung erfolgt stets an der
zuständigen Grundschule, das ist in der Regel die nächstgelegene
Grundschule. Dies gilt auch, wenn Eltern für ihr Kind den Besuch einer
anderen Grundschule wünschen, z. B. einer Europa-Schule, einer
Grundschule mit musikalisch betontem oder sport betontem Zug, einer der vier
Grundschulen, die einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
angegliedert sind, oder einer der 24 privaten Grundschulen, deren Träger
mehrheitlich die Kirchen sind. Neben den evangelischen und katholischen
Grundschulen bestehen jeweils auch eine jüdische und eine islamische
Grundschule. Ferner gibt es Waldorf-Schulen in verschiedenen Bezirken.
Ab dem Schuljahr 2004/05 neues Schulgesetz:
Ab November 2004 sind Anmeldungen für die vorgezogene Einschulung
möglich. Es gilt: Eltern, deren Kinder am 31.12. (Stichtag) 5 Jahre
sind, können sie für das jeweils nächste Schuljahr anmelden. An den
sonstigen Anmeldekriterien wie Zuständigkeit der Grundschule usw. hat
sich nichts geändert.
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Einschulung -
erster Schultag |
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Pressemitteilung vom 17.10.2003
Thema: Bildung , Redaktion: Dr. Thomas John
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr
2004/05
in der Zeit vom 3. bis 14. November 2003
Die Anmeldung für die Schulanfänger 2004 findet vom 3.
bis 14. November 2003 statt.
In dieser Zeit müssen Eltern ihre ab dem 1. August 2004 schulpflichtigen
Kinder in der Grundschule anmelden, in deren Einschulungsbereich das
Kind wohnt. Schulpflichtig zum 1. August 2004 sind alle Kinder, die am
30. Juni 1998 oder früher geboren sind und noch nicht die Schule
besuchen. Der erste Schultag für die Erstklässler ist der
14. August 2004. An diesem Tag findet die Einschulungsfeier an den
Grundschulen statt. Der Unterricht beginnt am 16. August 2004.
Besucht das Kind bereits die Vorklasse der Grundschule, ist eine erneute
Anmeldung nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung ist auch in einer
genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule möglich. In
diesem Fall sollen Eltern trotzdem die zuständige Grundschule
informieren.
Auch jüngere Kinder können zur Schule angemeldet werden. Das betrifft
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 geboren
wurden. Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf vorzeitige
Einschulung bei der zuständigen Grundschule stellen. Dann wird beim
Jugendgesundheitsdienst und in der Grundschule festgestellt, ob das Kind
schon schulfähig ist.
Auch alle neu angemeldeten Kinder, die am 30. Juni 1998 oder früher
geboren wurden, werden untersucht. Sollte das Kind nicht schulfähig
sein, wird es ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Es ist dann
verpflichtet, die Vorklasse zu besuchen, sofern es nicht eine
Vorschulgruppe einer vergleichbaren Einrichtung der Jugendhilfe zum
Beispiel in einer Kindertagesstätte besucht.
Alles Wissenswerte über die Berliner Grundschule erfahren Eltern auch in
einer
Broschüre der Senatsverwaltung „Zum Schulanfang 2004“, die an Eltern
verteilt und auch im Internet veröffentlicht wird unter
www.senbjs.berlin.de/schule
Link zum Thema
http://www.senbjs.berlin.de/schule
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