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Tipp: Die wichtigsten Versicherungen für Eltern und Kinder





„Eltern haften für ihre Kinder“ liest man oft auf Schildern, die an Baustellen angebracht sind. Doch tun sie das wirklich? Eine genauere Überprüfung zeigt nämlich, dass dies nicht immer der Fall ist. Hier erfahren Sie mehr über die Besonderheiten einer Haftpflichtversicherung für Kinder, ob und wie lange Kinder krankenversichert sind und welche weiteren Versicherungen Eltern für ihren Nachwuchs abschließen sollten.

Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Verursacher „deliktunfähig“ ist. Das sind zum Beispiel Kinder unter sieben Jahre. Auch die Eltern haften in diesem Fall nicht. Einige Versicherungen bieten die Versicherung von schuldunfähigen Personen dennoch separat an. Hierbei ist jedoch auf die genauen Vertragsbestimmungen zu achten: Denn nur wenn die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, während das Kind den Schaden verursacht hat, greift die Versicherung.

Kinder benötigen keine eigene Police, sondern können von den Eltern über einen Familien-Tarif mitversichert werden – und zwar bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung. Erst wenn sie ein zweites Studium, eine zweite Lehre bzw. eine Lehre nach dem Studium oder ein Referendariat beginnen oder ins Berufsleben einsteigen, wird eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig. Auch im Falle einer Heirat erlischt der Schutz durch die Familienversicherung.

Krankenversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über die Eltern mitversichert, und zwar, bis sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Auch danach können sie den Familientarif noch einige Jahre nutzen – sogar dann, wenn sie schon ausgezogen sind. Allerdings müssen sie sich in diesem Fall noch in einer Ausbildung befinden oder studieren.

Sind die Eltern privat versichert, können sie ihre Kinder bei ihrem Anbieter im selben Tarif mitversichern, wenn sie dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragen. Alternativ ist es auch möglich, die Kinder bei einer anderen privaten Krankenversicherung anzumelden. Dann wird vor der Aufnahme allerdings eine Gesundheitsprüfung fällig.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung kann als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie stellt sicher, dass im Ernstfall genügend Geld vorhanden ist, um gut versorgt zu werden. Eine solche Versicherung sollten Eltern für ihre Kinder durchaus in Erwägung ziehen, vor allem, wenn diese viel draußen spielen oder Sport treiben. Damit die Folgekosten eines schweren Unfalls tatsächlich abgedeckt sind, sollte die Grundinvaliditätssumme möglichst hoch sein. Wählt man eine Versicherung mit Progression, wird je nach festgestelltem Schweregrad der Behinderung sogar ein höherer Betrag gezahlt, wie der Versicherer CosmosDirekt hier erläutert.

Versicherungen für die Eltern

Eine Familie zu gründen bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – auch in finanzieller Hinsicht. Deshalb lohnt es sich, über Versicherungen nachzudenken, die greifen, wenn das Einkommen eines Elternteils wegfällt. Hierfür gibt es zum einen die Risikolebensversicherung, die im Todesfall eines Elternteils die entstandene Versorgungslücke für die Hinterbliebenen schließt. Zum anderen gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Fall einer Berufsunfähigkeit gleicht sie das fehlende Einkommen aus, indem sie eine monatliche Rente auszahlt.

Die Hausratversicherung der Eltern gilt auch für deren Kinder, sofern sie im selben Haushalt wohnen. Eine separate Versicherung für Schäden im Haushalt, die die Kinder verursachen könnten, ist daher nicht notwendig. Wohnt die Familie in ihrer eigenen Immobilie, kann allerdings eine zusätzliche Wohngebäudeversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt die Kosten für Schäden, die am Haus durch Feuer, Sturm oder Blitzschlag entstehen.


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